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AUDI A3 S-LINE



DATEN 2 PHASENAUSBILDUNG 

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2 Phasen Ausbildung

 
 

Wer ist betroffen?

Personen die ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) gestellt haben, sowie

Personen die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden erhalten den Führerausweis nach bestandener Prüfung (Phase 1) für drei Jahre auf Probe.

Lernfahrende erhalten den Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung nur noch auf Probe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Wer den unbefristeten Führerausweis erwerben will, muss die vorgeschriebene Weiterausbildung absolvieren und untersteht während der Probezeit einem verschärften Sanktionsregime.
Strenge Administrativmassnahmen nach Widerhandlungen während der Probezeit:

Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.

Die zweite Widerhandlung, die einen Entzug nach sich zieht, führt zur Annullierung der Fahrberechtigung. Wer danach noch Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist den üblichen Unterlagen ein verkehrspsychologisches Gutachten beizulegen.

 

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MOTORRAD AUSBILDUNG KAT. A, A1
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